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   VG Schleswig, 10.12.2020 - 2 B 50/20   

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https://dejure.org/2020,40844
VG Schleswig, 10.12.2020 - 2 B 50/20 (https://dejure.org/2020,40844)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.12.2020 - 2 B 50/20 (https://dejure.org/2020,40844)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 2 B 50/20 (https://dejure.org/2020,40844)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Baugenehmigung des Nachbarn (hier:

    Auszug aus VG Schleswig, 10.12.2020 - 2 B 50/20
    Nicht entscheidend ist, ob eine für den Bauherrn günstige Schallimmissionsprognose vorliegt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 06.12.2016 - 1 LB 6/14; Beschluss vom 13.11.2020 - 1 LA 36/17 -).

    Dies setzt voraus, dass die Abweichung von der typischen Betriebsform erheblich ist (OVG Schleswig, Urteil vom 06.12.2016 - 1 LB 6/14 -).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Schleswig, 10.12.2020 - 2 B 50/20
    Dabei findet der Gebietsgewährleistungsanspruch nicht nur im förmlich festgesetzten Baugebiet Anwendung, sondern auch in einem Gebiet, dessen Charakter maßgeblich durch die tatsächliche Bebauung geprägt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus VG Schleswig, 10.12.2020 - 2 B 50/20
    Trägt sich ein Handwerksbetrieb - bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise - wirtschaftlich im erheblichen Umfang nicht mehr aus einem Besucherkreis, der aus dem umgebenden Gebiet zu erwarten ist, so dient er nicht der Versorgung des Gebiets (vgl. Ernst-Zinkahn/Bielenberg Krautzberger, BauGB, Kommentar, § 5 BauNVO Rdnr. 45; BVerwG, Urteil vom 29.10.1998 - 4 C 9/97 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus VG Schleswig, 10.12.2020 - 2 B 50/20
    Ein Betrieb kann als wesentlich störend erscheinen, wenn sich aufgrund einer Vorausschau (Prognose), die sich nicht auf die aktuellen Störwirkungen beschränkt, ergibt, dass Störungen einzubeziehen sind, die auch bei funktionsgerechter Nutzung der Anlage nicht auszuschließen sind (BVerwG, Urteil vom 24.09.1992 - 7 C 7/92 - EZB § 6 BauNVO, Rdnr. 30).
  • OVG Sachsen, 28.09.2012 - 1 B 313/12

    Ausgehen von der Wirksamkeit eines zugrunde liegenden Bebauungsplans in Verfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 10.12.2020 - 2 B 50/20
    Selbst wenn man der Auffassung wäre, bei metallverarbeitenden Betrieben wäre die Bandbreite der möglichen Störungsgrade derart groß, dass auf die konkreten Umstände des Einzelfalles abzustellen wäre, müsste hier aufgrund einer Bewertung der oben genannten Kriterien von einem wesentlich störenden Gewerbebetrieb ausgegangen werden (vgl. hierzu etwa Sächsisches OVG, Beschluss vom 28.09.2012 - 1 B 313/12 - BRS 79, Nr. 173, Bayrischer VGH, Beschluss vom 26.10.2009 - 9 C S 09.2104 -).
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